Überwachung des ruhenden Verkehrs:
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Durchsetzung der Straßenverkehrs-Ordnung. Es ist daher eine Zusammenarbeit mit:
erforderlich.
Bei abgestellten Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen muss entsprechend der Straßenverkehrs-Ordnung eine Frist nach Anbringen der Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum eingehalten werden.
Sollte sich der Zustand des Fahrzeuges so verändern, dass eine Gefahr davon ausgeht, ist eine sofortige Beräumung möglich.
Rechtsgrundlage:
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Ordnungsbehördengesetz (OBG)
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