Bürgerservice
Gemeinde Bestensee

Fundsachen

Fundsachen können im Fundbüro der Gemeinde Bestensee abgeholt werden.

 

Für die Verwaltung und Aufbewahrung der Fundsache wird eine Gebühr gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK) wie folgt erhoben:

 

im geschätzten Wert von unter 25 €: gebührenfrei
im geschätzten Wert von 25 € und mehr: 4 % des Schätzwertes, mindestens 6,00 €

 

Benötigte Unterlagen zur Abholung:

  • Ausweisdokument
  • Kaufvertrag oder Kassenbeleg
  • bei verlorenen Schlüsseln den 2. Schlüssel
  • Fotos oder ähnliches

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein):

§§ 965 bis 984 BGB

Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK)

Formulare & Anträge

Formulare und Anträge dieser Organisation

Ansprechpartner(innen)

Erreichbarkeitszeiten: