§§ 965 bis 984 BGB
Fundsachen können im Fundbüro der Gemeinde Bestensee abgeholt werden.
Für die Verwaltung und Aufbewahrung der Fundsache wird eine Gebühr gemäß Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK) wie folgt erhoben:
| im geschätzten Wert von unter 25 €: | gebührenfrei |
| im geschätzten Wert von 25 € und mehr: | 4 % des Schätzwertes, mindestens 6,00 € |
Benötigte Unterlagen zur Abholung:
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
§§ 965 bis 984 BGB
Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales (GebOMIK)
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