Die Schiedsstelle ist zuständig für die außergerichtliche Schlichtung in:
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche wie
Strafsachen, wie
Schlichtung bedeutet, den Versuch einer Einigung zwischen den Betroffenen herbeizuführen.
Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss
Das Antragsverfahren wird von der Schiedsstelle aufgenommen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bds-cottbus.de/bezirksvereinigungen/cottbus/begruessung
https://www.schiedsamt.de/startseite
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