Bürgerservice
Gemeinde Bestensee

Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie nicht alleine am öffentlichen Leben teilnehmen können, dann können Sie von der Ausweispflicht befreit werden - also von der Pflicht, einen Personalausweis zu haben. Das ist z.B. möglich, wenn Sie wegen einer Behinderung nicht mehr alleine das Haus verlassen können. Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen. Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht

 

Gebühren: Es werden keine Gebühren fällig.

 

Rechtsgrundlagen:

• Personalausweisgesetz (PAuswG)

• Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Personalausweisverordnung

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