Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit Haupt- bzw. Nebenwohnsitz in Bestensee gemeldet ist, kann einen Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer Behörde, bei der Meldebehörde der Gemeinde Bestensee stellen. Der Antragsteller hat seine Identität nachzuweisen. Handelt er als gesetzlicher Vertreter ist eine Vertretungsvollmacht vorzulegen. Bei der Antragstellung kann man sich nicht von einem Bevollmächtigten vertreten lassen.
Sofern Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen Sie den Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses persönlich stellen, vor dem 14. Lebensjahr muss der Antrag durch den gesetzlichen Vertreter gestellt werden, ab dem 14. Lebensjahr kann der Antrag selbst gestellt werden.
Besonderheiten:
Wer ein Führungszeugnis beantragt, muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z.B. Bewerbung) benötigt wird.
Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen!
erweitertes Führungszeugnis:
Ein Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis wird erteilt, wenn dieses für die Prüfung der persönlichen Eignung, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen benötigt wird.
Wer einen Antrag auf die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses stellt, hat eine schriftliche Aufforderung vorzulegen, in der die Person, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, bestätigt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Der Nachweis ist in Papierform vorzulegen.
Folgende Arten der Führungszeugnisse sind möglich:
• Führungszeugnis für private Zwecke, wird nur an den Antragsteller übersandt.
• Erweitertes Führungszeugnis - hier muss eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden. Dieses Führungszeugnis wird nur an Antragsteller übersandt.
• Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird nur an die Behörde gesandt.
• Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde - hier muss eine Bestätigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
• Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, wird zur Einsichtnahme durch den Antragsteller an das Amtsgericht und dann erst an die Behörde übersandt.
Bearbeitungsdauer:
1-3 Wochen
Benötigte Unterlagen:
• Personalausweis oder Reisepass
• Vertretungsvollmacht als gesetzlicher Vertreter (der Betroffene ist geschäftsunfähig oder Jugendliche unter 14 Jahren)
• Bei einem erweiterten oder behördlichen Führungszeugnis, die schriftliche Aufforderung zur Beantragung
Gebühren: je 13,00 € (bei Antragstellung)
Rechtsgrundlage:
Weitere Informationen unter: www.bundesjustizamt.de
Online-Beantragung
Online-Antrag ist nur mit elektronischem Personalausweis, elektronischem Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion möglich. Führungszeugnis Online-Beantragung
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