Angelegenheiten nach der Gewerbeordnung (GewO), des Brandenburgischen Gaststättengesetzes (BbgGastG), der Makler- und Bauträgerverordung (MaBV) und weiterer Nebengesetze.
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr wird nach Zeitaufwand erhoben:
mindestens 36,60 Euro => Gewerbeanmeldung natürliche Person
mindestens 66,00 Euro => Gewerbeanmeldung juristische Person (mit einem gesetzl. Vertreter)
mindestens 18,00 Euro => für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter
30,00 Euro => Gewerbeummeldung
12,00 Euro => Gewerbeabmeldung
Um ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.