Bürgerservice
Gemeinde Bestensee

Reisepass beantragen

Benötigte Unterlagen:

• aktuelles Lichtbild: Ab dem 01.05.2025 können nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder verwendet werden.
• Personalausweis, bisheriger Reisepass
• Geburts- bzw. Heiratsurkunde
• Namensänderungsurkunde (bei Namensänderung)
• bei unter 18-jährigen muss eine sorgeberechtigte Person bei der Beantragung anwesend sein. Sind beide Eltern sorgeberechtigt, ist die Zustimmungserklärung des nicht mitkommenden Sorgeberechtigten notwendig Zustimmungserklärung_Reisepass, PA
• bei der Beantragung eines Reisepasses für Kinder muss die antragstellende Person (Kind) anwesend sein

 

Gültigkeit:

Antragstellung unter 24 Jahren       6 Jahre gültig
Antragstellung ab 24 Jahren           10 Jahre gültig
vorläufiger Personalausweis            3 Monate gültig

 

Gebühren:

Gebühren Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 37,50 €

Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 70,00 €

vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Express-Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 69,50 €

Express-Reisepass nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 102,00 €

Reisepass mit 48 Seiten bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 59,50 €

Reisepass mit 48 Seiten nach dem vollendeten 24. Lebensjahr: 92,00 €

Passbild: 6,00 €

*Es werden keine Abzüge für den eigenen Bedarf ausgehändigt! Das Lichtbild können Sie ab sofort bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt erstellen lassen. Kleinkinder müssen alleine sitzen & den Kopf halten können. Die Aufnahme von Babys wird daher nicht empfohlen.

 

Bearbeitungszeit.

Ca. 5-7 Wochen dauert es, bis ein Reisepass von der Bundesdruckerei in Berlin zurückgesendet wird und zur Abholung bereit liegt. Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie ihn im Expressverfahren beantragen. Dieser ist in der Regel innerhalb von 4 Werktagen abholbereit.

 

Allgemeine Informationen

Sofern Sie ins Ausland verreisen möchten, ist für die Einreise in einige Länder die Vorlage eines aktuellen Reisepasses notwendig. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes (www.auswaertiges-amt.de). Im November 2005 wurde der Reisepass mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) eingeführt.

 

Rechtsgrundlagen:

  • Passgesetz (PAuswG)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes
  • Festsetzung von Geldbußen

Ansprechpartner(innen)