Verfahren
Die Ummeldung ist grundsätzlich persönlich in der Meldestelle vorzunehmen. In Ausnahmefällen können Sie eine andere Person mit Ihrer Ummeldung bevollmächtigen. Die bevollmächtigte Person hat dazu die von der meldepflichtigen Person vorab ausgefüllte und unterschriebene Ummeldung und die Vollmacht vorzulegen zur Änderung der Anschrift im Personalausweis.
Bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, für die beide Elternteile sorgeberechtigt sind und getrennt leben, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld mit den Mitarbeiterinnen der Meldestelle. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.
Benötigte Unterlagen:
Gebühren: Es werden keine Gebühren fällig.
Rechtsgrundlagen:
• Bundesmeldegesetz (BMG)
• Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes
• Festsetzung von Geldbußen
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