Wenn Sie:
-die PIN vergessen haben,
-Ihren PIN-Brief mit Transport nicht mehr finden
oder
-die PIN durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde,
müssen Sie sich an die zuständige Stelle (Meldebehörde) wenden, um eine neu 6-stellige PIN (ausschließlich Ziffern) zu setzen. Wenn Ihre Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet ist und Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, können Sie die Online-Ausweisfunktion durch die Meldebehörde freischalten lassen.
Gebühren: Es werden keine Gebühren fällig.
Rechtsgrundlagen:
• Personalausweisgesetz (PAuswG)
• Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Personalausweisverordnung
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