Der Verlust eines Dokumentes muss vom/von der Ausweisinhaber/in bei der Pass- u. Ausweisbehörde (Meldebehörde) angezeigt werden. Wurde der Diebstahl/Verlust bei der Polizei angezeigt, so ist die Polizeianzeige bei der Verlustmeldung vorzulegen.
Bei Personalausweisen mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion muss der/der Ausweisinhaber/in diese Funktion bei der Sperrhotline sofort sperren lassen.
Sperrhotline 116 116 (Bitte halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit).
Gebühren: Es werden keine Gebühren fällig.
Hinweis zur Wiederauffindung
Sie haben bereits eine Verlustanzeige für Ihr Ausweisdokument gemacht und das Dokument wurde wieder aufgefunden? Sollten Sie bis dato kein neues Ausweisdokument beantragt haben, müssen Sie dieses umgehend als wieder Aufgefunden melden!
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