Auf der Grundlage der §§ 5 und 35 Abs. 2 Pkt. 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I/01 S. 154), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juni 2005 (GVBl. I, S. 210), in Verbindung mit den §§ 1, 2, 3 und 15 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bestensee in ihrer Sitzung am 02.11.2006 folgende Satzung beschlossen.
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