Wichtige Information der Wahlbehörde zur Bundestagswahl am 23.02.2025
Bitte beachten Sie, dass die Zustellung der Wahlunterlagen aufgrund der verkürzten Zeit bis zur Bundestagswahl frühestens erfolgen kann, wenn Stimmzettel vorliegen. Dies wird ab dem 03. Februar 2025 sein. Wir bitten Sie, bis dahin von Nachfragen zum Verbleib der Wahlunterlagen abzusehen.