Information zum Umtausch von Führerscheinen
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, auf Grund der steigenden Nachfrage möchten wir über den Umtausch der Führerscheine informieren.
Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden. Grund für den Umtausch ist die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie. Es soll sichergestellt werden, dass alle noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches und fälschungssicheres Muster erhalten.
Der Umtausch der Führerscheine erfolgt in der Führerscheinstelle des Landkreises (Straßenverkehrsamt Königs Wusterhausen oder Lübben). Im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bestensee kann der Führerschein nicht umgetauscht werden. Hier können nur neue Führerscheine (Fahrschüler) oder Führerscheinerweiterungen (Erwerb einer zusätzlichen Führerscheinklasse) beantragt werden.
Auf Grund der gestaffelten Fristen, ist der letzte Stichtag der 19. Januar 2033. Bei Führerscheinen, die vor dem 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers entscheiden.
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953-1958 | 19.07.2022 |
1959-1964 | 19.01.2023 |
1965-1970 | 19.01.2024 |
197 oder später | 19.01.2025 |
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
199-2001 | 19.01.2026 |
2002-2004 | 19.01.2027 |
2005-2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012-18.01.2013 | 19.01.2033 |
Führerscheininhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Pkw-Führerscheine der Klasse B, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch 15 Jahre lang gültig - danach müssen sie erneuert werden.
Für den Motorradführerschein (Klasse A) gelten dieselben Umtauschfristen wie beim Pkw-Führerschein. Zukünftig muss auch er spätestens alle 15 Jahre verlängert werden.
Beim Umtausch handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Benötigte Dokumente:
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passfoto
- der aktuelle Führerschein
- eine Gebühr von 25,30 bis 30,14 Euro (Stand: 05.08.2022)*
*Die Gebühr wird Ihnen von der Führerscheinstelle genannt.
Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.
Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Die Länder können in Ausnahmefällen von einer Geldbuße absehen. Ein Ablaufdatum bedeutet, dass das Dokument seine Gültigkeit, aber nicht, dass der Fahrer damit seine Fahrerlaubnis verliert.