Schiedsstelle Bestensee
Schiedsstelle für die Gemeinde Bestensee einschließlich Ortsteil Pätz:
Schiedsperson: | Schiedsmann Joachim Weidling |
Kontakt über: | Gemeinde Bestensee Eichhornstraße 4-5 15741 Bestensee |
Kontaktdaten: | Telefon: 033763-9980
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Sprechzeiten: | Nach Vereinbarung |
Schiedsperson | stlv. Schiedsmann Andre Paul |
Kontakt über: | Gemeinde Bestensee Eichhornstraße 4-5 15741 Bestensee |
Kotaktdaten: | Telefon: 033763-9980 Fax: +49 33763 63489 |
Sprechzeiten: |
Vor dem Weg zum Gericht
Die Schiedsstelle ist zuständig für die aussergerichtliche Schlichtung in:
- bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche wie
- Schadenersatz
- Schmerzensgeld
- Herausgabe von Sachen
- Beachtung der Hausordnung oder
- nachbarrechtliche Belange
- Strafsachen, wie
- Hausfriedensbruch
- Beleidigung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
- Körperverletzung
- Bedrohung oder
- Sachbeschädigung
Schlichtung bedeutet, den Versuch einer Einigung zwischen den Betroffenen herbeizuführen.
Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. Er muss
- Namen
- Vornamen
- Anschrift der Parteien
- eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie
- die Unterschrift des Antragstellers enthalten.
Das Antragsverfahren wird von der Schiedsstelle aufgenommen.
Bei der Antragstellung ist eine Gebühr (Vorschuss) zu entrichten, die in der Regel zwischen 15,00 - 25,00 Euro liegt. Eine genaue Gebührenberechnung erfolgt nach Abschluß des Verfahrens.
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